Rundbrief 01 2020/21

Liebe Schulgemeinschaft,
sehr geehrte Eltern,

seit nunmehr drei Jahren informiere ich Sie zu Beginn des Schuljahres über Neuigkeiten an der Alkuinschule.
In Zeiten von Corona dreht sich natürlich auch in der Schule alles darüber.
Wir sind sehr froh, dass wir unsere Zehntklässler zwar unter besonderen Bedingungen – mit Abstands- und Hygieneregeln – aber trotzdem sehr feierlich und vor allem in Begleitung ihrer Eltern entlassen konnten.
Nun hat das neue Schuljahr begonnen. Alle Schüler*innen werden wieder unter fast normalen Bedingungen unterrichtet, in allen Fächern und im Ganztagsbetrieb! Allerdings haben wir das Lehrerraumprinzip zum Schutz Ihrer Kinder zugunsten des Klassenraumprinzips aufgegeben. Was sich noch alles geändert hat und was Sie über Alkuinschule und Corona wissen müssen, darüber möchte ich Sie im Folgenden informieren.
Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude besteht seit Schuljahresbeginn Maskenpflicht. Geben Sie Ihrem Kind daher bitte jeden Tag eine frische oder frisch gewaschene Maske mit zur Schule. In Ausnahmefällen kann Ihr Kind selbstverständlich eine Maske von der Schule erhalten.
Die Mensa ist wieder geöffnet, allerdings kann sie nur einzeln betreten werden. Es gibt einen separaten Eingang und Ausgang.
Den Schulhof haben wir in vier Bereiche nach Jahrgangsstufen gegliedert.
Nachdem in den ersten Tagen noch Unklarheiten bezüglich des Umgangs mit Erkrankungen aufgetreten sind, möchte ich Ihnen eine kurze Zusammenfassung des neuen Erlasses des Ministeriums geben.

Sollten bei Ihren Kind Erkältungssymptome oder Krankheitsanzeichen wie z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Hals- oder Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen oder Durchfall auftreten, schicken Sie es bitte nicht zur Schule! Lassen Sie die Erkrankung bitte zunächst durch einen Arzt/ eine Ärztin abklären, diese/r entscheidet, ob aufgrund der Symptomatik ein Test durchgeführt wird. Eine Attestpflicht besteht nicht, d.h. der Arzt muss keine Unbedenklichkeitserklärung o.ä. ausstellen. Die erkrankte Schülerin / Der erkrankte Schüler darf die Schule grundsätzlich erst wieder besuchen, wenn sie/er 48 Stunden vollständig symptomfrei ist. (also nicht 48h nach Auftreten der Symptome).
Eine Ausnahme bildet Schnupfen: Hat Ihr Kind ausschließlich Schnupfen und keine weiteren Symptome, muss es zunächst 24 Stunden zu Hause bleiben. Treten keine weiteren Symptome und keine Verschlimmerung auf, kann es nach diesen 24 Stunden wieder die Schule besuchen.
Sollte Ihr Kind getestet werden, teilen Sie uns das Testergebnis bitte mit.
Treten die o.g. Symptome in der Schule auf, werden Sie von der Schule angerufen und Sie müssen Ihr Kind unverzüglich abholen, danach gelten die oben beschriebenen Schritte. Sollten Sie weitere Informationen bezüglich der Hygiene- und Abstandsregelungen haben, verweise ich hiermit auf unser neues Hygienekonzept.
Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich wie gewohnt gerne an mich persönlich wenden.

Nun wünsche ich allen ein gutes und erfolgreiches 1. Schulhalbjahr und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!

Andrea Sohn (Realschulrektorin)

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